Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Erfolgsprämie an die im Betrieb beschäftige Ehegattin ohne vorausgehende, ausreichend zum Ausdruck gekommene eindeutige klare und jeden Zweifel ausschließende Vereinbarung, welche erstmals 1978 verbucht und ausbezahlt wird, für das Jahr 1977, ist nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140122.X01Im RIS seit
26.03.1985