RS Vwgh 1985/3/26 84/14/0059

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Veröffentlicht am 26.03.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die fehlende Valorisierung anfallender Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Straßenmaut gegenüber den Vorjahren bedeutet nicht, daß die Schätzung in unzulässiger Weise jenen Grad an Unsicherheit überschreitet, der mit einer Schätzung notwendig verbunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984140059.X01

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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