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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die fehlende Valorisierung anfallender Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Straßenmaut gegenüber den Vorjahren bedeutet nicht, daß die Schätzung in unzulässiger Weise jenen Grad an Unsicherheit überschreitet, der mit einer Schätzung notwendig verbunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140059.X01Im RIS seit
12.12.2000Zuletzt aktualisiert am
26.07.2016