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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §76 Abs2;Rechtssatz
Voraussetzung für die Verpflichtung zum Kostenersatz bezüglich einer von Amts wegen angeordneten Amtshandlung ist ein Verschulden, das für die Vornahme der Amtshandlung kausal ist, sowie, dass die von Amts wegen angeordnete, die Kosten verursachende Maßnahme zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes erforderlich ist. (Hinweis auf E vom 23.5.1967, 0025/67 und vom 2.6.1966, 0229/66, VwSlg 6939 A/1966)
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984050253.X01Im RIS seit
29.09.2004Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009