RS Vwgh 1985/3/27 84/13/0199

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1985
beobachten
merken

Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
84/13/0201
84/13/0203

Rechtssatz

Da es den Erfahrungen des täglichen Lebens nicht entspricht, sehr hohe Geldbeträge treuhändig zu verwalten, ohne darüber entsprechende Aufzeichnungen zu führen, wem die einzelnen Beträge zuzurechnen seien, so liegt es am Beschwerdeführer, aufgrund seiner Verpflichtung im Ermittlungsverfahren an der

Klarstellung des maßgeblichen ausländischen Einleger beizubringen (Hinweis E 5.2.1976, 1726/74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984130199.X01

Im RIS seit

03.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten