RS Vwgh 1985/3/27 83/13/0110

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Veröffentlicht am 27.03.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ein in seiner Funktionsausübung behinderter Geschäftsführer muß entweder im Rechtsweg die unbehinderte Funktionsausübungsmöglichkeit erzwingen oder seine Funktion als Geschäftsführer niederlegen, widrigenfalls er infolge schuldhaften Verhaltens für Abgaben der Gesellschaft, die nicht entrichtet wurden, zur Haftung herangezogen werden kann (Hinweis E 6.7.1981, 705/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983130110.X02

Im RIS seit

27.03.1985

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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