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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Die Verjährung des Bemessungsrechtes wird auch durch eine Handlung unterbrochen, die nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet ist. Es ist auch rechtlich bedeutungslos, daß die Abgabenbehörde die Vorschreibung der Steuer allenfalls bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte vornehmen können (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0163, E 23.2.1984, 83/16/0055/0057).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984160087.X02Im RIS seit
28.03.1985