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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §15 Abs1;Rechtssatz
Wenn ein Fahrzeug auf der Überholspur einer Autobahn hinter einem anderen Fahrzeug fährt, nach rechts ausschert, um an dem anderen Fahrzeug vorbeizufahren, um unmittelbar danach wieder nach links auszuscheren, so stellt dieses Fahrmanöver ein "Überholen" iSd § 2 Abs 1 Z 29 StVO dar.Wenn ein Fahrzeug auf der Überholspur einer Autobahn hinter einem anderen Fahrzeug fährt, nach rechts ausschert, um an dem anderen Fahrzeug vorbeizufahren, um unmittelbar danach wieder nach links auszuscheren, so stellt dieses Fahrmanöver ein "Überholen" iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 29, StVO dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1988030119.X03Im RIS seit
27.09.2006