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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs3;Rechtssatz
Behauptet der Arbeitgeber, der zur Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer herangezogen wird, der Arbeitnehmer habe diese Abgabe bereits beglichen, dann hat er entweder dies zu beweisen oder der Abgabenbehörde jene Daten bekanntzugeben, die erforderlich sind, eine solche Behauptung ohne weitwendigen Aufwand zu überprüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130004.X01Im RIS seit
10.04.1985Zuletzt aktualisiert am
30.03.2018