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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §106 Abs1;Rechtssatz
Die Beförderung von Personen auf nichtzulässigen Stehplätzen in einem Omnibus verstößt auch dann gegen § 106 Abs 1 KFG, wenn durch die beförderten Personen - unter Anwendung der Bestimmung, dass zwei Kinder unter 14 Jahren als eine Person gelten und Kinder unter 6 Jahren nicht zählen - die Gesamtzahl der zulässigen Sitzplätze nicht überschritten wird.Die Beförderung von Personen auf nichtzulässigen Stehplätzen in einem Omnibus verstößt auch dann gegen Paragraph 106, Absatz eins, KFG, wenn durch die beförderten Personen - unter Anwendung der Bestimmung, dass zwei Kinder unter 14 Jahren als eine Person gelten und Kinder unter 6 Jahren nicht zählen - die Gesamtzahl der zulässigen Sitzplätze nicht überschritten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985180199.X01Im RIS seit
08.09.2006