RS Vwgh 1985/4/16 84/04/0104

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Veröffentlicht am 16.04.1985
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GewerbeO
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wenn die Zustellung der Kundmachung der Verhandlung in der Weise erfolgte, dass die an beide Parteien adressierte einheitliche Sendung von der Mutter der erstgenannten Partei (hier: unterschrieben mit dem Zusatz "Mutter") übernommen wurde, entsprach sie weder der Gesetzeslage vor Inkrafttreten des ZustellG, noch der, die seit Geltung des ZustellG anzuwenden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984040104.X05

Im RIS seit

12.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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