RS Vwgh 1985/4/18 84/16/0204

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Veröffentlicht am 18.04.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Nur wenn die Behörde den Willen hat, eine bindende Regelung zu erlassen, kann das Vorliegen eines Bescheides angenommen werden; bloße Mitteilungen in einem Bescheid haben keinen normativen Gehalt (Hinweis E 21.3.1983, 83/16/0110).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984160204.X05

Im RIS seit

22.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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