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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239 Abs1;Rechtssatz
Der Rückzahlungsanspruch des Abgabepflichtigen ist die Umkehrung des Abgabenspruches. Zur Erhebung eines Rückzahlungsanspruches ist bei Gesamtschuldverhältnissen nur derjenige Mitschuldner berechtigt, der die Abgabe tatsächlich entrichtet hat (Hinweis auf VJ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984160204.X02Im RIS seit
22.10.2001Zuletzt aktualisiert am
17.08.2018