RS Vwgh 1985/4/19 85/17/0039

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Veröffentlicht am 19.04.1985
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61a;
LAO Slbg 1963 §210 Abs2 idF 1983/054;

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Bescheides gemäß § 210 Abs 2 Slbg LAO idF LGBl 1983/54 nicht Rechnung trägt, vermag nichts daran zu ändern, daß der Bfr die Prozeßvoraussetzung der Instanzenzugerschöpfung vor dem VwGH nicht erfüllt hat.Der Umstand, daß die Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Bescheides gemäß Paragraph 210, Absatz 2, Slbg LAO in der Fassung LGBl 1983/54 nicht Rechnung trägt, vermag nichts daran zu ändern, daß der Bfr die Prozeßvoraussetzung der Instanzenzugerschöpfung vor dem VwGH nicht erfüllt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985170039.X02

Im RIS seit

19.04.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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