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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
AVG §61a;Rechtssatz
Der Umstand, daß die Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Bescheides gemäß § 210 Abs 2 Slbg LAO idF LGBl 1983/54 nicht Rechnung trägt, vermag nichts daran zu ändern, daß der Bfr die Prozeßvoraussetzung der Instanzenzugerschöpfung vor dem VwGH nicht erfüllt hat.Der Umstand, daß die Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Bescheides gemäß Paragraph 210, Absatz 2, Slbg LAO in der Fassung LGBl 1983/54 nicht Rechnung trägt, vermag nichts daran zu ändern, daß der Bfr die Prozeßvoraussetzung der Instanzenzugerschöpfung vor dem VwGH nicht erfüllt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985170039.X02Im RIS seit
19.04.1985