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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38;Rechtssatz
Gegen die Entscheidung eines Landesarbeitsamtes, das bei ihm anhängige Berufungsverfahren (über einen meritorischen Abspruch der Erstbehörde) gem § 38 AVG 1950 auszusetzen, ist eine Berufung an den BM soz. Verw. zulässig. Einer Beschwerde an den VwGH steht diesfalls das Hindernis der Nichterschöpfung des Instanzenzuges entgegen.Gegen die Entscheidung eines Landesarbeitsamtes, das bei ihm anhängige Berufungsverfahren (über einen meritorischen Abspruch der Erstbehörde) gem Paragraph 38, AVG 1950 auszusetzen, ist eine Berufung an den BM soz. Verw. zulässig. Einer Beschwerde an den VwGH steht diesfalls das Hindernis der Nichterschöpfung des Instanzenzuges entgegen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und WohnungswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984110077.X01Im RIS seit
09.02.2005Zuletzt aktualisiert am
01.07.2009