RS Vwgh 2007/9/19 2004/13/0108

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Veröffentlicht am 19.09.2007
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/15/0134 E 12. September 2002 VwSlg 7740 F/2002 RS 1

Stammrechtssatz

Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme von Amts wegen wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (Hinweis E 14. Mai 1991, 90/14/0262).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004130108.X03

Im RIS seit

24.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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