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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §48 Abs1;Rechtssatz
Das Vorschriftzeichen nach § 52 Z 1 StVO stellt in Verbindung mit einer dieses "Fahrverbot" einschränkenden Zusatztafel eine Einheit dar.Das Vorschriftzeichen nach Paragraph 52, Ziffer eins, StVO stellt in Verbindung mit einer dieses "Fahrverbot" einschränkenden Zusatztafel eine Einheit dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984020267.X01Im RIS seit
29.06.2004