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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §38 Abs5;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 9; (RIS: abwh)Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3326/79 E 25. April 1980 RS 1Stammrechtssatz
Die belangte Behörde hat sich in Verkennung der Rechtslage nicht mit der Frage auseinandergesetzt, an welcher der in § 38 Abs 1 lit c bis d StVO 1960 genannten Stellen der Bfr nicht angehalten hat. (Im gleichen Fall wurde dem Bf bloß zur Last gelegt: "....mit seinem Fahrzeug trotz ausstrahlendem Rotlicht der Verkehrssignalanlage in die Kreuzung ... eingefahren" zu sein.Die belangte Behörde hat sich in Verkennung der Rechtslage nicht mit der Frage auseinandergesetzt, an welcher der in Paragraph 38, Absatz eins, Litera c bis d StVO 1960 genannten Stellen der Bfr nicht angehalten hat. (Im gleichen Fall wurde dem Bf bloß zur Last gelegt: "....mit seinem Fahrzeug trotz ausstrahlendem Rotlicht der Verkehrssignalanlage in die Kreuzung ... eingefahren" zu sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985180041.X01Im RIS seit
05.06.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008