RS Vwgh 1985/4/30 85/05/0004

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Veröffentlicht am 30.04.1985
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Im Verfahren betreffend die Vorschreibung der Kosten des Vollstreckungsverfahrens hat die Behörde den Grundsatz des Parteiengehörs zu beachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985050004.X01

Im RIS seit

23.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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