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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §177 Abs1;Rechtssatz
Notwendigkeit des Sachverständigen-Beweises zur Widerlegung des Gutachtens eines Bausachverständigen, welches vom Abgabepflichtigen vorgelegt wurde und bestätigt, daß aus statischen Gründen (Torfgrund, Setzungsrisse) die technische Nutzungsdauer des Gebäudes 20 Jahre nicht überschreitet (Ansichten des Leiters einer Bewertungsstelle, dessen Baufachwissen nicht belegt ist, es handle sich nicht um Setzungsrisse, reichen zur Widerlegung nicht aus).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140175.X01Im RIS seit
30.04.1985