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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Rechtssatz
Zu schätzen ist wegen Nichtaufbewahrung von Grundaufzeichnungen zum Kassabuch in einem Espressobetrieb bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972, sowie wegen festgestellter Verkürzungen während eines dem Prüfungszeitraum kurz nachfolgenden Zeitraumes.Zu schätzen ist wegen Nichtaufbewahrung von Grundaufzeichnungen zum Kassabuch in einem Espressobetrieb bei Gewinnermittlung nach Paragraph 4, Absatz 3, EStG 1972, sowie wegen festgestellter Verkürzungen während eines dem Prüfungszeitraum kurz nachfolgenden Zeitraumes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140169.X05Im RIS seit
30.04.1985