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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §66 Z2 lita idF 1955/148;Rechtssatz
Nach dem maßgebenden Bilanzstichtag erzielte Betriebseinnahmen können grundsätzlich nicht Gegenstand von Entnahmen sein; der wirtschaftliche Erfolg der dem Bilanzstichtag folgenden Rechnungsperiode erhöht nämlich das für die Bewertung maßgebende Betriebsvermögen erst mit dem nächstfolgenden Bilanzstichtag, zu dem der Gewinn ermittelt und vermögenswirksam auf dem Kapitalkonto verbucht wird. Bis dahin mindern Entnahmen grundsätzlich das bilanzmäßig zuletzt festgestellte Betriebsvermögen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1982140245.X02Im RIS seit
14.01.2002