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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z1 lita;Rechtssatz
Eine dauernde - aber auch eine nahezu andauernde - Unterlassung der zu verrichtenden Arbeitsleistungen bedingt durch Krankenstände des Arbeitnehmers, stellt einen Umstand dar, der in der Person des Arbeitnehmers gelegen ist und berührt die betrieblichen Interessen nachteilig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985010066.X01Im RIS seit
01.02.2005