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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8 impl;Rechtssatz
Dem Masseverwalter kommt in einem Verfahren über einen Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld keine Parteistellung zu; er ist nicht berechtigt, eine Beschwerde gegen einen Insolvenz-Ausfallgeld zuerkennenden Bescheid zu erheben (Hinweis E 22.2.1983 83/11/0023, VwSlg 10979 A/1983).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und OpferfürsorgeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985110099.X01Im RIS seit
30.12.2005