Index
Pressewesen (Verfassungsrecht)Norm
VStG §16 Abs1 implizitBeachte
Rechtssatz
Das Fehlen eines Abspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe im Berufungsbescheid wie auch im Straferkenntnis erster Instanz zieht die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit nach sich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984010087.X04Im RIS seit
22.05.1985Zuletzt aktualisiert am
14.02.2023