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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §113 Abs1;Rechtssatz
Ist die Kasse berechtigt, einen Beitragszuschlag vorzuschreiben, wenn der Dienstgeber zwar das von ihm geleistete Entgelt gemeldet hat, dieses jedoch unter den Ansätzen des Kollektivvertrages liegt, so gilt dies in gleicher Weise, wenn der Dienstgeber überhaupt keine Meldung erstattet hat (Hinweis E 1.10.1958, 0757/57, VwSlg 4760 A/1958 und E 15.9.1971, 0325/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983080169.X10Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013