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Polizeirecht - FrPolGNorm
VStG §64Rechtssatz
Unterstellt die Berufungsbehörde die als erwiesen angenommene Tat der richtigen Übertretungsnorm und modifiziert den Schuldspruch durch Begrenzung der Tatzeit, so hat sie die Verurteilung nicht zu Gunsten des Beschuldigten verändert. (Hinweis auf E vom 5.5.1982, 81/03/0282)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984010381.X04Im RIS seit
17.06.2004Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026