Index
Polizeirecht - FrPolGNorm
VStG §21 Abs1Rechtssatz
Ein länger dauernder Aufenthalt im Inland unter Missachtung der Bestimmungen des FrPG ist als nicht unbedeutende Übertretung zu qualifizieren, sodass eine Anwendungsmöglichkeit des § 21 VStG nicht gegeben ist. (Hinweis auf E vom 24.10.1984, 84/01/0045)Ein länger dauernder Aufenthalt im Inland unter Missachtung der Bestimmungen des FrPG ist als nicht unbedeutende Übertretung zu qualifizieren, sodass eine Anwendungsmöglichkeit des Paragraph 21, VStG nicht gegeben ist. (Hinweis auf E vom 24.10.1984, 84/01/0045)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984010381.X03Im RIS seit
17.06.2004Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026