RS Vwgh 1985/5/29 82/01/0242

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Veröffentlicht am 29.05.1985
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §122 Abs1 Z5;
  1. ArbVG § 122 heute
  2. ArbVG § 122 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1446/55 E 30. Mai 1958 RS 1

Stammrechtssatz

Die Qualifizierung einer Beleidigung als erheblich ist nicht von subjektiven Empfinden des Beleidigten, sondern von objektiven Maßstäben abhängig. Es gnügt, daß der Beleidigte wegen der ihm zugefügten Beleidigung überhaupt Beschwerde führt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1982010242.X02

Im RIS seit

09.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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