RS Vwgh 1985/5/29 82/01/0242

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Veröffentlicht am 29.05.1985
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §122 Abs1 Z2;
  1. ArbVG § 122 heute
  2. ArbVG § 122 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986

Rechtssatz

Bei dem in einer Betriebsversammlung nach einem vorbereiteten Redekonzept von einem Betriebsratsmitglied ausgesprochenen Vorwurf, der Betriebsinhaber (die Geschäftsleitung) "kaufe sich Betriebsratsmitglieder gegen Judaslohn" handelt es sich um eine erhebliche Ehrverletzung, die schon ihrer Art nach (und entsprechend den Reaktionen des Arbeitgebers) eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen dem betreffenden Betriebsratsmitglied und dem Betriebsinhaber nicht mehr erwarten lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1982010242.X01

Im RIS seit

09.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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