RS Vwgh 1985/5/29 81/11/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1985
beobachten
merken

Index

L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140 Abs3;
JWG Wr 1955 §9 Abs1;
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte in Unterhaltssachen stellen Mietkosten dann und insoweit eine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage dar, als sie, dem Einfluss des Unterhaltspflichtigen entzogen, im Verhältnis zu seinem Einkommen unverhältnismäßig hoch sind bzw den üblichen Durchschnitt wesentlich übersteigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1981110054.X04

Im RIS seit

27.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten