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L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim WienNorm
ABGB §140 Abs3;Rechtssatz
Nach der sog "Anspannungstheorie" haben die Eltern ihre Leistungskraft unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung und ihres Könnens auszuschöpfen, und es ist bei der Bemessung des Unterhaltes unter Umständen von einem zwar nicht tatsächlich erzielten, wohl aber erzielbaren Einkommen auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1981110054.X02Im RIS seit
27.04.2004