RS Vwgh 1985/5/29 81/11/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1985
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Index

L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140 Abs3;
JWG Wr 1955 §9 Abs1;
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Nach der sog "Anspannungstheorie" haben die Eltern ihre Leistungskraft unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung und ihres Könnens auszuschöpfen, und es ist bei der Bemessung des Unterhaltes unter Umständen von einem zwar nicht tatsächlich erzielten, wohl aber erzielbaren Einkommen auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1981110054.X02

Im RIS seit

27.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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