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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2131/59 E 1. Februar 1960 RS 1Stammrechtssatz
Ist eine Rechtsgeschäftsgebühr mit Bescheid vorgeschrieben worden und der Bescheid in Rechtskraft erwachsen, dann kann nicht rechtswirksam eine Erstattung der Gebühr aus dem Grunde verlangt werden, daß die seinerzeitige Gebührenbemessung unrichtig gewesen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983130211.X02Im RIS seit
30.05.1985