RS Vwgh 1985/5/30 83/13/0211

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Veröffentlicht am 30.05.1985
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §239;
  1. BAO § 239 heute
  2. BAO § 239 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  3. BAO § 239 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2131/59 E 1. Februar 1960 RS 1

Stammrechtssatz

Ist eine Rechtsgeschäftsgebühr mit Bescheid vorgeschrieben worden und der Bescheid in Rechtskraft erwachsen, dann kann nicht rechtswirksam eine Erstattung der Gebühr aus dem Grunde verlangt werden, daß die seinerzeitige Gebührenbemessung unrichtig gewesen sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983130211.X02

Im RIS seit

30.05.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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