RS Vwgh 1985/5/30 83/13/0211

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Veröffentlicht am 30.05.1985
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §241;
EStG 1967 §26 Abs3;

Rechtssatz

Ein Sicherstellungsauftrag stellt im Zusammenwirken mit dem Einkommensteuerbescheid, mit dem die sichergestellte Steuerschuld festgesetz wird, eine Maßnahme der zwangsweisen Einbringung iSd § 26 Abs 3 EStG 1967 dar. Ein im Zuge der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag gestellter Antrag auf Beschränkung der Einkommensteuer iSd § 26 Abs 3 EStG 1967 ist daher geeignet, die Einkommensteuerschuld zu beschränken. NACH Antragstellung eingehobene, über die in der Folge bescheidmäßig beschränkte Einkommensteuerschuld hinausgehende Einkommensteuer ist daher als zu Unrecht entrichtet anzusehen und über Antrag gemäß § 241 BAO zurückzuzahlen.Ein Sicherstellungsauftrag stellt im Zusammenwirken mit dem Einkommensteuerbescheid, mit dem die sichergestellte Steuerschuld festgesetz wird, eine Maßnahme der zwangsweisen Einbringung iSd Paragraph 26, Absatz 3, EStG 1967 dar. Ein im Zuge der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag gestellter Antrag auf Beschränkung der Einkommensteuer iSd Paragraph 26, Absatz 3, EStG 1967 ist daher geeignet, die Einkommensteuerschuld zu beschränken. NACH Antragstellung eingehobene, über die in der Folge bescheidmäßig beschränkte Einkommensteuerschuld hinausgehende Einkommensteuer ist daher als zu Unrecht entrichtet anzusehen und über Antrag gemäß Paragraph 241, BAO zurückzuzahlen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983130211.X01

Im RIS seit

30.05.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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