RS Vwgh 1985/6/3 84/15/0007

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Veröffentlicht am 03.06.1985
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §246 Abs1;
  1. BAO § 246 heute
  2. BAO § 246 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 246 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  4. BAO § 246 gültig von 19.04.1980 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Läßt der Adressat eines erstinstanzlichen Abgabenbescheides diesen innerhalb der Rechtsmittelfrist unbekämpft, so vermag ihm ein "Berichtigungsantrag", mit dem begehrt wird, der von einem Dritten erhobene Antrag auf Vorlage der von diesem erhobenen Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz möge ihm zugerechnet werden, nicht die Stellung eines Berufungswerbers zu vermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984150007.X01

Im RIS seit

03.06.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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