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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §61 Abs1 idF 1982/199;Rechtssatz
Enthält die Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Bescheides einen Hinweis darauf, dass die Berufung einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten habe, so liegt mangels Anwendbarkeit des § 61 Abs 5 AVG 1950 idF BGBl 1982/199 kein bloßer Formmangel, sondern ein inhaltlicher Mangel der Berufung vor.Enthält die Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Bescheides einen Hinweis darauf, dass die Berufung einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten habe, so liegt mangels Anwendbarkeit des Paragraph 61, Absatz 5, AVG 1950 in der Fassung BGBl 1982/199 kein bloßer Formmangel, sondern ein inhaltlicher Mangel der Berufung vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985090114.X02Im RIS seit
24.10.2005