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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1931/74 E 21. April 1976 RS 1Stammrechtssatz
Nimmt das Lagefinanzamt auf den 1.1. eines Kalenderjahres unrichtigerweise eine Wertfortschreibung auf 0 vor, obwohl im Hinblick auf den Verkauf des Grundstückes richtigerweise eine Zurechnungsfortschreibung vorzunehmen war, ist die Oberbehörde berechtigt, den erstinstanzlichen Bescheid durch eine Aufsichtmaßnahme gemäß § 299 BAO aus der Welt zu schaffen (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, S 933, Reeger-Stoll, Die BAO, S 465).Nimmt das Lagefinanzamt auf den 1.1. eines Kalenderjahres unrichtigerweise eine Wertfortschreibung auf 0 vor, obwohl im Hinblick auf den Verkauf des Grundstückes richtigerweise eine Zurechnungsfortschreibung vorzunehmen war, ist die Oberbehörde berechtigt, den erstinstanzlichen Bescheid durch eine Aufsichtmaßnahme gemäß Paragraph 299, BAO aus der Welt zu schaffen (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, S 933, Reeger-Stoll, Die BAO, S 465).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130255.X03Im RIS seit
05.06.1985Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009