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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §93 Abs1;Rechtssatz
§ 93 Abs 1 StVO (id Stammfassung) stellt weder auf die Bebauung noch auf die Nutzung der Liegenschaft ab, sondern ausschließlich darauf, dass sie sich im Ortsgebiet befindet.Paragraph 93, Absatz eins, StVO (id Stammfassung) stellt weder auf die Bebauung noch auf die Nutzung der Liegenschaft ab, sondern ausschließlich darauf, dass sie sich im Ortsgebiet befindet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020073.X01Im RIS seit
14.03.2005