RS Vwgh 1985/6/13 83/06/0149

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Veröffentlicht am 13.06.1985
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Stellungnahmen von Beteiligten können die erforderlichen Zeugenaussagen nicht ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983060149.X03

Im RIS seit

24.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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