RS Vwgh 1985/6/24 84/12/0038

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Veröffentlicht am 24.06.1985
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Beachte

Fortgesetztes Verfahren: 86/12/0015 B 22. September 1986;

Rechtssatz

Eine Verwendungsänderung, die - grob gesprochen - eine Verbesserung in der Position des Beamten oder zumindest keine Verschlechterung bedeutet, hat mit Dienstauftrag zu erfolgen, während für eine Verwendungsänderung, die die Position des Beamten verschlechtert, die Erlassung eines Versetzungsbescheides vorgeschrieben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984120038.X04

Im RIS seit

21.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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