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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs4;Rechtssatz
Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben könnte nur vorliegen, wenn sich den Abgabenbehörden bei ihrer nunmehrigen (geänderten) Rechtsansicht der Sachverhalt gleich darstellte wie früher.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140040.X02Im RIS seit
25.06.1985