RS Vwgh 1985/6/25 85/14/0040

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Veröffentlicht am 25.06.1985
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben könnte nur vorliegen, wenn sich den Abgabenbehörden bei ihrer nunmehrigen (geänderten) Rechtsansicht der Sachverhalt gleich darstellte wie früher.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985140040.X02

Im RIS seit

25.06.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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