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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §82 Abs1;Rechtssatz
Dass eine offensichtlich und nicht bestrittene Umständlichkeit, mangelnde Selektionsgabe und ein zaudernder, ineffizienter Prüfungsstil bei einem in der Großbetriebsprüfungsabteilung eingesetzten Beamten auf die Beurteilungsmerkmale Termingerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit von besonderem Einfluss ist, liegt auf der Hand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985090074.X02Im RIS seit
26.06.1985