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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §82 Abs1;Rechtssatz
Bei der Frage der Wertigkeit eines im Kriminaldienst eingesetzten Wachebeamten darf nicht außer Betracht bleiben, dass - neben der Erledigung von Akten - eine der vornehmsten Aufgaben dieser Beamtengruppe ist, eigenständig zu beobachten und solcherart Delikte zu verhindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985090056.X02Im RIS seit
13.10.2005Zuletzt aktualisiert am
25.03.2010