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L94305 Hubschrauberdienst Krankenbeförderung Rettung SalzburgNorm
B-VG Art118 Abs3 Z7;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass "im Bereich des überörtlichen Hilfs- und Rettungsdienstes auftretende Unzukömmlichkeiten" das Tatbestandsmerkmal des § 6 Abs 1 Slbg Rettungsgesetz in Betracht zu ziehen ist, ergibt sich, dass jedenfalls in diesem Umfang durch die gesetzliche Anordnung Angelegenheiten der örtlichen Gesundheitspolizei, insbesondere auch auf dem Gebiet des Hilfs- und Rettungswesens iSd Art 118 Abs 3 Z 7 B-VG, nicht berührt werden, weshalb sich schon im Hinblick darauf für den VwGH keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ergeben.Aus dem Umstand, dass "im Bereich des überörtlichen Hilfs- und Rettungsdienstes auftretende Unzukömmlichkeiten" das Tatbestandsmerkmal des Paragraph 6, Absatz eins, Slbg Rettungsgesetz in Betracht zu ziehen ist, ergibt sich, dass jedenfalls in diesem Umfang durch die gesetzliche Anordnung Angelegenheiten der örtlichen Gesundheitspolizei, insbesondere auch auf dem Gebiet des Hilfs- und Rettungswesens iSd Artikel 118, Absatz 3, Ziffer 7, B-VG, nicht berührt werden, weshalb sich schon im Hinblick darauf für den VwGH keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985090051.X01Im RIS seit
12.10.2005