RS Vwgh 1985/6/26 85/01/0041

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Veröffentlicht am 26.06.1985
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs1;
AVG §63 Abs4;

Rechtssatz

Ein Rechtsmittelverzicht gegen einen Mandatsbescheid ist unter den gleichen Voraussetzungen wirksam wie ein Berufungsverzicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985010041.X01

Im RIS seit

25.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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