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25/02 StrafvollzugNorm
StVG §24 Abs1;Rechtssatz
Die durch die Benützung einer Schreibmaschine in einem Haftraum entstehende Lärmentwicklung ist geeignet die Wahrnehmung anderer, die Sicherheit beeinträchtigenden Geräusche zu erschweren (Hinweis E 12.1.1971, 1580/70).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985010013.X01Im RIS seit
26.01.2005