RS Vwgh 2007/9/24 2006/15/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184;
EStG 1988 §16 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/14/0103 E 28. März 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gem § 16 Abs 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis führt (Hinweis E 8.10.1998, 97/15/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150024.X02

Im RIS seit

26.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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