RS Vwgh 2007/9/24 2005/15/0138

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Veröffentlicht am 24.09.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 3. November 2005, 2002/15/0124, unmissverständlich ausgeführt, dass eine künstliche Befruchtung auch zu einer außergewöhnlichen Belastung führen kann (vgl. Zorn, VwGH: Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung, RdW 2006/53, 53).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150138.X01

Im RIS seit

01.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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