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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §33 Abs3 impl;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer im Wege der Post eingelangten Eingabe ist jener Zeitpunkt maßgeblich, in welchem die betreffende Briefsendung der Post tatsächlich zur Weiterbeförderung übergeben wurde. Dabei ist zur Beurteilung dieses Zeitpunktes grundsätzlich der auf der Briefsendung angebrachte Datumsstempel heranzuziehen (Hinweis E 18.12.1974, 1702/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985160031.X03Im RIS seit
27.06.1985Zuletzt aktualisiert am
14.04.2017