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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §33 Abs3 impl;Rechtssatz
Entstehen wegen Unleserlichkeit des Poststempels Zweifel darüber, ob eine Eingabe rechtzeitig der Post zur Beförderung übergeben wurde, so haben die Behörden unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens in freier Beweiswürdigung zu beurteilen, ob der Schriftsatz rechtzeitig eingebracht worden ist oder nicht. Es ist aber unzulässig, diese Beweiswürdigung zu unterlassen und die vom Beschwerdeführer angebotenen Beweismittel von vornherein als unerheblich mit der durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung, der Poststempel weise ein Aufgabedatum auf, abzutun. Damit nimmt die Behörde dem Beschwerdeführer die Möglichkeit, einen Gegenbeweis zu führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985160031.X01Im RIS seit
27.06.1985Zuletzt aktualisiert am
14.04.2017