Index
AbgabenverfahrenNorm
AVG §51 implizitBeachte
Rechtssatz
Es besteht kein Hindernis, auch die Einvernahme der Partei als Beweismittel heranzuziehen; dies freilich nicht als Zeuge unter sanktionierter Wahrheitspflicht (§ 289 StGB).Es besteht kein Hindernis, auch die Einvernahme der Partei als Beweismittel heranzuziehen; dies freilich nicht als Zeuge unter sanktionierter Wahrheitspflicht (Paragraph 289, StGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984160100.X04Im RIS seit
27.06.1985Zuletzt aktualisiert am
09.08.2023