RS Vwgh 1985/6/27 84/16/0100

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Veröffentlicht am 27.06.1985
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Abgabenverfahren
24/01 Strafgesetzbuch
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1986/6, S 361;

Rechtssatz

Es besteht kein Hindernis, auch die Einvernahme der Partei als Beweismittel heranzuziehen; dies freilich nicht als Zeuge unter sanktionierter Wahrheitspflicht (§ 289 StGB).Es besteht kein Hindernis, auch die Einvernahme der Partei als Beweismittel heranzuziehen; dies freilich nicht als Zeuge unter sanktionierter Wahrheitspflicht (Paragraph 289, StGB).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984160100.X04

Im RIS seit

27.06.1985

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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